Neufassung der Satzung durch Eintragung in das Genossenschaftsregister rechtswirksam
In der Vertreterversammlung am 03. Mai 2022 wurde die Neufassung der Satzung einstimmig beschlossen und hat durch Eintragung in das Genossenschaftsregister am 09. Juni 2022 Rechtskraft erlangt.
Die Satzung der Genossenschaft ist ihre innere Verfassung und daher von sehr hoher Bedeutung. Sie regelt die wichtigsten Aspekte des genossenschaftlichen Miteinanders und ergänzt die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG).
Die Neufassung der Satzung beinhaltet im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Würdigung digitaler und hybrider Arbeitsweisen bei der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und bei Beschlussfassungen (§ 22, § 27, § 28, § 29, § 32, § 32a, §32b, § 32c, § 33, § 34, § 34a, § 36a)
- Verkürzung der Kündigungsfristen der Mitgliedschaft (§ 7)
- Präzisierung der Zuständigkeiten der Vertreterversammlung (§ 35)
- Verschlankung der Satzungsinhalte zur Schlichtungskommission (§ 38) in Einheit mit der Neufassung der Schlichtungsordnung
- Berücksichtigung von diversen Neuformulierungen aus der Mustersatzung im Kontext aktueller juristischer Erkenntnisse
Die Neufassung der Satzung ist hier zu finden.