Tagesordnung – schriftliche Vertreterversammlung 2021
Sehr geehrte Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG,
um die Stabilität und die Handlungsfähigkeit unserer Genossenschaft zu gewährleisten, haben Aufsichtsrat und Vorstand beschlossen, auch in diesem Jahr die durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht eröffnete Möglichkeit zu nutzen, die Vertreterversammlung 2021 in schriftlicher Form durchzuführen.
Satzungsgemäß informieren wir an dieser Stelle über die Tagesordnung der Vertreterversammlung.
TAGESORDNUNG
für die Durchführung der Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG 2021 in schriftlicher Form gemäß Artikel 2 § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020
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1. Berichterstattung – in schriftlicher Form
1.1 Bericht des Vorstandes
1.2 Bericht des Aufsichtsrates
1.3 Bericht des Aufsichtsrates zu den Prüfungsergebnissen des Geschäftsjahres 2020
1.4 Bericht der Schlichtungskommission
2. Beschlussfassung – in schriftlicher Form
2.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gemäß § 35 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung der WG MERKUR eG
2.2 Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 35 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung der WG MERKUR eG
2.3 Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates gemäß § 35 Abs. 1 Buchstabe f der Satzung der WG MERKUR eG
2.4 Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der WG MERKUR eG
2.5 Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes von 6 auf 7 Personen gemäß § 1 (2) der Wahlordnung der WG MERKUR eG
3. Nachwahl zum Aufsichtsrat – in geheimer Wahl – in schriftlicher Form
3.1 Nachwahl gemäß § 24 Abs. 4 der Satzung der WG MERKUR eG
3.2 Bekanntgabe des Ergebnisses der Nachwahl zum Aufsichtsrat – per Protokoll
4. Nachwahl zur Schlichtungskommission – im Block – im Zeitraum 2021 – 2024 – in schriftlicher Form
4.1 Bekanntgabe des Ergebnisses der Nachwahl zur Schlichtungskommission – per Protokoll
5. Nachwahl zum Wahlvorstand im Zeitraum 2021 – 2024– im Block -in schriftlicher Form
5.1 Bekanntgabe des Ergebnisses der Nachwahl zum Wahlvorstand – per Protokoll